Reisebedingungen AguaMonte Tours S.L.
Condiciones Generales de la Agencia AguaMonte Tours S.L. (C.I.F. B38736484) con sede en La Gomera, La Calera / Edif. Contero Ctra. La Playa s/n, E-38870 Valle Gran Rey, Tel. (+34) 679453368 E-mail:
info@aguamonte.com
1. Abschluß des Reise- bzw. Exkursionsvertrages oder Unterkunftsbuchung
1.1 Mit der Reise-, Exkursionsanmeldung oder Unterkunftsbuchung die schriftlich, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der Reisegast oder Veranstalter AguaMonte den Abschluss eines Reise-, Exkursionsvertrages oder Mietvertrages auf der Grundlage der Leistungs-, Reise-, Exkursionsausschreibung bzw. Unterkunftsausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reise-, Exkursions- oder Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast oder Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast oder Veranstalter die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt, es sei denn es ist ein abweichender Modus mit AguaMonte vereinbart.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von AguaMonte bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reise-, Exkursions- oder Mietvertrag.
1.5 Bei nur Unterkunftsbuchung erhält der Reisegast eine Reservierungsbestätigung mit allen Details zur Zahlungsabwicklung und Schlüsselübergabe.
2. Leistungsverpflichtung von AguaMonte
2.1 Die Leistungsverpflichtung von AguaMonte ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise, Exkursion bzw. Unterkunft gültigen Prospekt, der Internetausschreibung und/oder der Reise-, Exkursions- oder Unterkunftsausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei vielen Leistungen (Reise, Exkursion, Unterkunft, Mietwagen, Flug etc.) fungiert AguaMonte lediglich als Vermittler. Ein Vertrag entsteht hier ausschließlich zwischen dem Reisegast und dem Reise-, Exkursionsveranstalter, Unterkunftseigentümer oder derem juristischen Vertreter, Mietwagenverleih, Flugairline etc. und zu deren Geschäftsbedingungen.
2.2 Bei Unterkunftsbuchungen sind die vor Vertragsschluss zu berücksichtigenden Bestimmungen zur Mindestaufenthaltsdauer, evt. Endreinigungskosten und die Hausordnung jeder Unterkunft bindend.
2.3 Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisebüros bzw. Veranstalter sind von AguaMonte nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reise-, Exkursions- oder Unterkunftsausschreibung, evtl. bestehende Rahmenverträge oder die Buchungsbestätigung von AguaMonte hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reise-, Exkursions- oder Mietvertrages abändern.
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reise-, Exkursions- oder Unterkunftspreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reise-, Exkursions- bzw. Unterkunftspreises. Vor allem bei nur Unterkunftsbuchung gelten z.T. abweichende Anzahlungsbedingungen.
3.2 Die Restzahlung ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 14 Tage vor Reise-, Exkursions- oder Mietbeginn zahlungsfällig.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reise-, Exkursions- bzw. Unterkunftspreises unverzüglich direkt oder über das vermittelnde Reisebüro oder den Veranstalter ausgehändigt.
3.4 Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reise-, Exkursions- bzw. Mietbeginn ist der gesamte Preis sofort zahlungsfällig.
4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-, Exkursions- bzw. Mietvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von AguaMonte nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-, Exkursions- bzw. Unterkunftsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise, Exkursion oder Unterkunft nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AguaMonte ist verpflichtet, den Kunden oder Veranstalter über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird AguaMonte dem Kunden oder Veranstalter einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reise-, Exkursions- bzw. Mietvertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
a) AguaMonte kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, Unterkunftskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise, Exkursion oder Unterkunft geltenden Wechselkurse.
b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
c) AguaMonte hat den Reisekunden oder Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise-, Exkursions- oder Mietbeginn nicht mehr verlangt werden.
e) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reisegast oder Veranstalter berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise, Exkursion oder Anmietung einer anderen Unterkunft zu verlangen, wenn AguaMonte in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisegast oder Veranstalter aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast oder Veranstalter hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von AguaMonte über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise, Exkursion oder Unterkunft Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt AguaMonte bis 30 Tage vor Beginn eine Umbuchungsgebühr von € 25, je Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax-, Telex- oder Telegrammkosten können gesondert berechnet werden. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-, Exkursions- bzw. Mietvertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist AguaMonte, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Teilnehmer den besonderen Reise- bzw. Exkursionserfordernissen nicht genügt, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 20, pro Person zu berechnen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisegast einzelne Reise-, Exkursions- bzw. Unterkunftsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von AguaMonte zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.
6. Rücktritt und Kündigung durch AguaMonte
6.1 AguaMonte kann Vertrag nach Reise-, Exkursions- bzw. Mietbeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AguaMonte, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis.
6.2 AguaMonte kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reise- bzw. Exkursionsausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Vertrag zurücktreten:
a) AguaMonte ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise oder Exkursion unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise oder Exkursion wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von AguaMonte später als 24 Stunden vor Exkursionsbeginn und 14 Tage vor Reisebeginn bei Pauschalarrangements (z.B. Unterkunft und Exkursion) ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise oder Exkursion verlangen, wenn AguaMonte in der Lage ist, eine solche Reise oder Exkursion ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise oder Exkursion gegenüber AguaMonte geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden bzw. Veranstalter
7.1 Der Reisegast oder Veranstalter kann bis Reise-, Exkursions- bzw. Mietbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber AguaMonte, die schriftlich erfolgen soll, vom Reise-, Exkursions- bzw. Mietvertrag zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast oder Veranstalter stehen AguaMonte folgende pauschale Entschädigungen zu:
- Bei Pauschalreisen (mind. 2 Leistungen; z.B. Unterkunft und Exkursion):
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
d) vom 6. Tage bis zum Reisebeginn 100 % des Reisepreises
- Bei nur Exkursion (z.B. Wander-, Biketour, Tauchen etc.):
a) bis 5 Tage vor Exkursion 20% des Exkursionspreises
b) vom 4. bis 2. Tage vor Exkursion 50% des Exkursionspreises
c) vom 2. bis 1 Tag vor Exkursion 80% des Exkursionspreises
d) No Show am Exkursionstag 100% des Exkursionspreises
Bei nur Unterkunft (Hotel, Appartement, Landhaus etc.):
a) bis 28 Tage vor Anreise 30% des Unterkunftspreises
b) vom 27. bis 16. Tage vor Anreise 50% des Unterkunftspreises
c) vom 15. bis 8. Tage vor Anreise 80% des Unterkunftspreises
d) vom 7. Tage bis zum Anreisetag 100% des Unterkunftspreises
Hinweis: Bei Buchung bestimmter Unterkünfte gelten gesonderte Reservierungsgebühren und Stornobedingungen. In einem solchen Fall werden diese bei der Buchungsbestätigung gesondert schriftlich vermerkt.
8. Storno durch höhere Gewalt
Muss eine Exkursion aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse o.ä.) abgesagt bzw. vor Ort abgebrochen werden, so bleibt AguaMonte zum Einbehalt einer Kostenpauschale von € 20,- pro Person berechtigt.
9. Mängelanzeige
9.1 Die sich ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen, Exkursionen bzw. Anmietung mit AguaMonte dahingehend konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von AguaMonte anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ohne entsprechende Mängelanzeige, die bei AguaMonte vor Ort schriftlich dokumentiert wurde, besteht kein Anspruch des Reisegastes bzw. Veranstalters bezüglich eventuell nachträglich zu stellender Gewährleistungsansprüche gegenüber AguaMonte.
10. Versicherung / Haftung
10.1 AguaMonte hat für alle selbstveranstalteten Reisen und Exkursionen im Bereich Wandern und Radfahren eine für spanische Touristikagenturen obligatorische Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) abgeschlossen. Die Teilnahme an einer von AguaMonte ausgeschriebenen Wander- oder Radtour erfolgt auf eigenes Risiko des Reisegastes.
10.2 AguaMonte haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportexkursionen wie Kayak, Canyoning, Tauchen etc.). In diesem Falle haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger (Tauchschule etc.). Gleiches gilt für von AguaMonte vermittelte Unterkunftsleistungen (Hotel, Landhaus etc.), Transferleistungen (Bus, Taxi, Fähre, Boot, Flieger) oder Mietwagenverleih.
11. Gerichtsstand, Sonstiges
11.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
11.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes oder Veranstalters gegen AguaMonte ist ausschließlich Teneriffa, der Sitz von AguaMonte.
11.3. Angaben zu körperlichen Anforderungen bei einzelnen Aktivitäten: Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Gewissen aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere, nicht bestimmbare Umstände (u.a. unterschiedliche Wetterbedingungen) stark beeinflusst werden. Ist der Kunde den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Aktivität nicht gewachsen, so hat er das selbst und alleine zu verantworten.
12. Agentur
AguaMonte Tours S.L.
Código de Identificación : B38736484
Oficina La Gomera:
C/ La Playa s/n, Edif. Contero
E-38870 Valle Gran Rey
Stand: 01.01.2010